Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsvereinbarung zur Nutzung von TIMM4

Die Nutzung des Content-Management-Systems TIMM4 erfolgt auf Basis der im Portal hinterlegten Nutzungsbedingungen, die bei erstmaliger Anmeldung vom jeweiligen User akzeptiert werden müssen. Weitere Regelungen, insbesondere die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer betreffen, sind der nachfolgenden Vereinbarung zu entnehmen. Sofern keine separaten vertraglichen Regelungen bestehen, finden diese Anwendung.

§ 1. Pflichten von Magenta4

  1. Magenta4 stellt dem Vertragspartner für die Website des Vertragspartners das Content-Management-System „TIMM4“ im Internet gemäß dem Leistungsumfang lt. Modulliste im Angebot zur „Online-Nutzung“ zur Verfügung.
  2. Die für die „Online-Nutzung“ von „TIMM4“ notwendigen Passwörter sind dem Vertragspartner mitzuteilen. Änderungen der Passwörter sind nur durch den Vertragspartner möglich, Neuausstellungen von Passwörtern sind nach Rücksprache mit dem Vertragspartner möglich.
  3. Anbindungen (Schnittstellen) von „TIMM4“ zu externen Internetapplikationen bzw. externer Software, die einen Datenaustausch ermöglichen, sind dem Vertragspartner vor Inbetriebnahme zu benennen und durch diesen ausdrücklich freizugeben.
  4. Der Vertragspartner hat das ausschließliche Verfügungs-, Nutzungs- und Weitergaberecht hinsichtlich aller erfassten Daten der Website des Vertragspartners. Eine Weitergabe der erfassten Daten der Website des Vertragspartners an Dritte oder zur Eigennutzung durch Magenta4 ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Vertragspartner möglich.
  5. Magenta4 informiert den Vertragspartner über relevante Entwicklungen bei „TIMM4“ und im Internet bzw. über entsprechende Anwendungsmöglichkeiten für die Website des Vertragspartners per E-Mail Newsletter, sofern der Vertragspartner diesem nicht widerspricht.
  6. Magenta4 übernimmt insbesondere folgende Leistungen beim technischen Support (Vergütung nach Absprache): 
    1. Technischer Support
    2. Klärung technischer Fragen (beispielsweise mit Partnern)
    3. technische Betreuung der Website des Vertragspartner
    4. Anpassung und Optimierung der bestehenden Module „TIMM4“ und Teilhabe an der allgemeinen Weiterentwicklung dieser Module

§ 2. Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner informiert Magenta4 in schriftlicher Form unverzüglich über Funktionsstörungen von „TIMM4“, fehlende Funktionalitäten oder fehlerhafte Darstellungen auf den Websites.
  2. Die Zugangsdaten zu „TIMM4“ dürfen durch den Vertragspartner nicht an Dritte weitergegeben werden. Dabei sind die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) so aufzubewahren, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Sicherung obliegt dem Vertragspartner.
  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Magenta4 von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus rechtswidrigen Inhalten in Zusammenhang mit der Nutzung von „TIMM4“ durch den Vertragspartner resultieren. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass in TIMM4 hochgeladene Inhalte frei von Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter sind.

§ 3. Zeitliche Geltung

  1. Der Vertrag wird für den Zeitraum von 24 Monaten ab Onlinegang/Freischaltung von Modulen geschlossen. § 5 Abs 1 bleibt unberührt.    
  2. Dieser Vertrag kann danach von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vereinbarung jeweils um ein Jahr.

§ 4. Kosten und Vergütung

  1. Für die Bereitstellung und Nutzung des Content-Management-Systems „TIMM4“ im Internet stellt Magenta4 dem Vertragspartner Kosten in Rechnung. Diese untergliedern sich in einmalige Kosten und regelmäßige Kosten (siehe Angebot).
  2. Die Ergänzung weiterer „TIMM4“-Module und die etwaige Erweiterung bestehender „TIMM4“-Module werden separat nach individuellem Kostenangebot angeboten und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
  3. Die Abrechnung der laufenden Kosten erfolgt halbjährlich im Voraus. Grundlage für die Abrechnung ist das benötigte Datentransfervolumen des letzten Abrechnungszeitraums im Monatsmittel.

§ 5. Haftung für Schutzrechtsverletzungen

  1. Alle Leistungen von Magenta4 müssen frei von Rechten Dritter sein, so dass durch die Nutzung keine Persönlichkeits-, Urheber- und Nutzungsrechte Dritter verletzt werden. Magenta4 stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Werden durch Dritte Rechtsverletzungen erbrachter Leistungen gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht, benachrichtigt der Vertragspartner Magenta4 unverzüglich. Magenta4 ist verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren.
  3. Bei Rechtsverletzungen gegenüber Dritten durch eine oder mehrere erbrachte Leistungen ist Magenta4 verpflichtet, dem Vertragspartner nach dessen Wahl das Recht zur Nutzung der Leistung zu beschaffen und diese schutzrechtsfrei zu gestalten oder die Leistungen zum vollen Rechnungspreis zurückzunehmen. Magenta4 wird gegenüber dem Vertragspartner keine Schadensersatzansprüche geltend machen. 
  4. Machen Dritte schutzrechtliche Ansprüche gegen Magenta4 geltend, so kann Magenta4 dem Vertragspartner die Nutzung der Leistung untersagen, muss aber für einen gleichwertigen und von Rechten Dritter freien Ersatz sorgen. Zusätzliche Kosten sind von Magenta4 zu tragen.

§ 6. Haftung auf Schadenersatz

  1. Magenta4 haftet für die von ihren Mitarbeitern (oder Vor- und Zulieferanten) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und alle Schäden, die durch fehlende zugesicherte Leistungen verursacht werden.
  2. Magenta4 führt folgende Datensicherung für die Daten in „TIMM4“ durch:
    1. tägliche Sicherung aller Datenbankinhalte auf einem zweiten Server rückwirkend für die letzten sieben Tage
    2. wöchentliche Sicherung aller Datenbankinhalte auf einem zweiten Server rückwirkend für die letzten zehn Wochen
    3. tägliche Sicherung aller in TIMM4 hochgeladenen Dateien (z. B. Bilder, Texte, PDF) auf einem zweiten Server
  3. Ist Magenta4 seiner Pflicht zur Datensicherung nachweislich nicht nachgekommen, verpflichtet sich Magenta4 zur Rekonstruktion des Datenmaterials auf eigene Kosten.

§ 7. Hosting

  1. Die an „TIMM4“ angebundene Website des Vertragspartners erfordert zwingend das Hosting auf dem „TIMM4-Server“. 

§ 8. Gewährleistung

  1. Magenta4 gewährleistet die Verfügbarkeit des „TIMM4-Servers“ im Internet von 98,5 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der „TIMM4-Server“ aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von Magenta4 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht verfügbar ist.
  2. Magenta4 gewährleistet die Verfügbarkeit aller „TIMM4-Funktionalitäten“ von 98,5 Prozent im Jahresmittel. Bei Störungen oder Fehlen der Funktionalitäten reagiert Magenta4 in angemessener Zeit, um diese zu beheben; d.h. während der üblichen Geschäftszeiten innerhalb von 4 Stunden nach Meldung durch den Vertragspartner, außerhalb dieser Zeiten innerhalb von 24 Stunden.
  3. Bei einer Verfügbarkeit des „TIMM4-Servers“ im Internet von weniger als 98,5 Prozent im Jahresmittel gemäß § 8 (1) zahlt Magenta an den Vertragspartner als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von Euro 10,00 (netto) je angefangene Stunde.

§ 9. Datenschutz und Schweigepflicht

  1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und alle vertraulichen Informationen obliegen der zeitlich unbegrenzten Schweigepflicht beider Vertragsparteien. 
  2. Ein ADV-Vertrag zwischen beiden Parteien regelt den Datenschutz.

§ 10. Sperrung von Daten

  1. Im Falle der Eingabe von rechtswidrigen Inhalten durch den Vertragspartner bzw. bei der Eingabe von Daten durch Anwender des Vertragspartners ist Magenta4 berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte nach einer schriftlichen Fristsetzung von 24 Stunden zur Löschung zu sperren. 

§ 10. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  2. Die AGB von Magenta4 finden keine Anwendung. Soweit in diesem Vertrag keine Regelungen getroffen wurden, gelten ergänzend die nationalen Vorschriften, insbesondere BGB und HGB. 
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Vertragspartners, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen nichtig sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so gelten die übrigen Vereinbarungen unverändert fort. Vertragspartner und Magenta4 werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem Ziel dieser Vereinbarungen möglichst genau entsprechen. Entsprechendes gilt auch für fehlende Textpassagen, die unter gesetzlichen Aspekten erforderlich sind.